Finanzierung
Kosten und Finanzierung der Pflege
Kosten
Professionelle Pflege kostet Geld. Meistens ist die Finanzierung von Pflege eine Mischung aus dem, was die Krankenkasse und die Pflegeversicherung übernehmen und dem, was der Pflegebedürftige selbst aufbringt.
Ärztlich verordnet heißt: Leistung der Krankenkasse
Wenn Ihnen der Arzt eine Verordnung für die Pflege ausgestellt hat, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Für Sie fällt nur eine Zuzahlung an, ähnlich den Zuzahlungen für Medikamente, die Sie in der Apotheke bezahlen.
Der Arzt kann medizinisch notwendige Hilfen verordnen, z.B. die Verabreichung von Augentropfen oder Hilfen bei der Einnahme von Medikamenten.
Grundpflege und Hauswirtschaft heißt: Leistung der Pflegeversicherung
Wenn Ihnen ein Pflegegrad bewilligt wurde, verfügen Sie über ein monatliches Budget für Hilfen ber der Körpflege, der Zubereitung von Mahlzeiten oder der Wohnungsreinigung. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden in Form von sogenannten „Leistungskomplexen“ mit uns vereinbart.
Eine Beschreibung der Leistungen, die von der der Pflegeversicherung finanziert werden, erhalten Sie hier.
Verhinderungspflege
Wenn Sie eine private Pflegeperson haben, diese aber für einige Stunden oder auch für mehrere Tagen oder Wochen, verhindert ist, können Sie sich auch vorübergehend durch unsere Sozialstation unterstützen lassen. Dafür stellt die Pflegeversicherung einen Betrag von bis zu 2.418,- € jährlich zur Verfügung.
Entlastungsleistungen (125,-€)
In den Pflegegraden 1-5 steht immer auch der Betrag von monatlich 125,- € für „Entlastungsleistungen“ zur Verfügung. Dafür können Sie bei uns z.B. Hilfen bei einem Arztbesuch begleiten lassen, oder Ihre Wohnung reinigen lassen.
Weitere Hilfen
Übersteigen die Eigenanteile für Kosten der Pflege die eigenen finanziellen Möglichkeiten, kann z.b. auch das Sozialamt Unterstützung einen Teil der Kosten übernehmen.
Wir bieten unsere Dienstleistungen auch als Private Dienstleistungen an. Den Katalog dazu finden Sie hier.